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Gerichte für Arbeitssachen

См. также в других словарях:

  • Zusammenhangszuständigkeit — Mit Zusammenhangszuständigkeit (auch: Gerichtsstand kraft Sachzusammenhang; Sachzusammenhangsregelung des § 2 Absatz 3 ArbGG) bezeichnet man die in § 2 Abs. 3 Arbeitsgerichtsgesetz geregelte erweiternde, fakultative arbeitsgerichtliche… …   Deutsch Wikipedia

  • Arbeitsgerichtsbarkeit — Zweig der Gerichtsbarkeit, dem die Rechtsstreitigkeiten aus dem ⇡ Arbeitsrecht (die Arbeitssachen) aufgrund des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) i.d.F. vom 2.7.1979 (BGBl I 853) m.spät.Änd. zugewiesen sind. I. Aufbau:Die A. wird durch die ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Arbeitsrecht — I. Begriff:Gesamtheit aller Rechtsregeln, die sich mit der unselbstständigen, abhängigen Arbeit befassen, d.h. der Arbeit, die von Personen geleistet wird, die in einem Betrieb eingegliedert fremdbestimmte Arbeit leisten und dabei an Weisungen… …   Lexikon der Economics

  • Arbeitsgerichtsbarkeit (Deutschland) — Großer Sitzungssaal des Bundesarbeitsgerichts Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist die Fachgerichtsbarkeit des Arbeitsrechts. Sie hat bei den zu bearbeitenden Rechtsmaterien Schnittmengen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und zur Sozialgerichtsbarkeit.… …   Deutsch Wikipedia

  • Arbeitsgerichtsbarkeit — Arbeitsgerichtsbarkeit,   die besondere Gerichtsbarkeit für Arbeitssachen, einer der fünf gleichrangigen Gerichtszweige in Deutschland (Sonderzivilgerichtsbarkeit) mit dreistufigem Aufbau (Arbeitsgericht, Landes , Bundesarbeitsgericht). Geregelt… …   Universal-Lexikon

  • Arbeitsgericht — das für Arbeitssachen im ersten Rechtszug zuständige Gericht der ⇡ Arbeitsgerichtsbarkeit (§§ 14–31 ArbGG). A. sind Gerichte der Länder; Verwaltung und Dienstaufsicht obliegt der zuständigen Landesbehörde (meist Justiz oder Sozialministerium).… …   Lexikon der Economics

  • Landesarbeitsgericht — das für Arbeitssachen im zweiten Rechtszug zuständige Gericht der ⇡ Arbeitsgerichtsbarkeit (§§ 33–39 ArbGG). Die L. sind Gerichte der Länder; Verwaltung und Dienstaufsicht obliegt der obersten Landesbehörde (meist Justiz oder Sozialministerium).… …   Lexikon der Economics

  • Berufung (Recht) — Die Berufung, auch Appellation, ist ein Rechtsmittel gegen ein Urteil, meist der ersten Instanz. Mit der Berufung können sowohl rechtliche als auch tatsachenbezogene Rügen verfolgt und neue Tatsachen und Beweise angeführt werden. Das… …   Deutsch Wikipedia

  • Annahmeberufung — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Die Berufung, auch Appellation, ist ein Rechtsmittel gegen ein… …   Deutsch Wikipedia

  • LAG Saarbrücken — 49.2292787.003697Koordinaten: 49° 13′ 45″ N, 7° 0′ 13″ O …   Deutsch Wikipedia

  • LAG Saarland — 49.2292787.003697Koordinaten: 49° 13′ 45″ N, 7° 0′ 13″ O …   Deutsch Wikipedia

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